Covid – 19

Informieren Sie sich vor der Abreise auf den institutionellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der italienischen Regierung über aktuelle Regierungsanweisungen und Maßnahmen nach COVID

DIE SCHWEIZ: https://www.admin.ch/gov/it/pagina-iniziale/documentazione/coronavirus.html

ITALIEN:  https://www.governo.it/it/coronavirus

Befolgen Sie bei Ihrem Spaziergang immer diese Regeln:

  1. vergewissern Sie sich vor Antritt Ihrer Reise, dass Sie bei guter Gesundheit sind;
  2. außerhalb der Unterkunft oder des Restaurants auf Anweisungen des Geschäftsleiters warten;
  3. erkundigen Sie sich beim Verwalter des Beherbergungsbetriebes nach den Plätzen, auf die Sie zugreifen können;
  4. lassen Sie Ihren Rucksack und Ihre technische Ausrüstung dort, wo von dem Betrieber der Unterkunft ausdrücklich angegeben wird;
  5. stellen Sie sicher, dass Sie immer eine Maske und ein alkoholbasierte Händedesinfektionsmittel bei sich haben. verwenden Sie diese beim Betreten der Unterkunft oder des Restaurants und auf jeden Fall immer dann, wenn Sie den Sicherheitsabstand nicht einhalten können;
  6. waschen Sie Ihre Hände oft;
  7. denken Sie daran, dass der Leiter der Unterkunft oder des Restaurants Ihre Körpertemperatur messen und Ihnen, wenn sie über 37,5 ° C liegt, das Betreten der Einrichtung verbieten kann;
  8. werfen Sie die Maske nicht auf den Boden, sondern fragen Sie immer den Betriber, wohin er sie werfen soll.